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Erbschaft/Legat

Sieben von zehn Schweizerinnen und Schweizern sterben, ohne einen letzten Willen verfasst zu haben.

Wenn Sie bei Ihrem Tod keine erbberechtigten Verwandten haben, fällt Ihr ganzes Vermögen an den Staat. Wollen Sie nicht selbst bestimmen, was mit Ihrer Hinterlassenschaft geschehen soll?

Mit einem Testament oder Erbvertrag haben Sie die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen über Ihr Ableben hinaus zu unterstützen. Eine Begünstigung des SRK Zug in Ihrem Testament oder Erbvertrag ist ein klares Bekenntnis zur Nächstenliebe über alle Grenzen hinweg. 

Das Schweizerische Rote Kreuz hat einen Testamentsratgeber verfasst, der mit praktischen Beispielen das Thema Erbschaft und Legat beleuchtet. Der Ratgeber enthält Erklärungen zu Testament und Erbvertrag, geht auf die Pflichtteile und die freien Quoten ein und bildet Muster-Testamente ab. Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie ein rechtsgültiges Testament verfasst wird und wie Sie allenfalls das SRK Zug darin berücksichtigen können. Der Ratgeber kann kostenlos bei uns bestellt werden.

Das Schweizerische Rote Kreuz ist übrigens in der Schweiz und in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.