Ist die eigene Mobilität eingeschränkt, kann bereits der Weg zum Arzt beschwerlich sein. Wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können oder Familie, Freunde und Nachbarn keine Zeit haben, springt der Rotkreuz-Fahrdienst ein. Freiwillige Fahrerinnen und Fahrer vom SRK begleiten Sie zum Arzt, ins Spital, zur Therapie, zum Kuraufenthalt, in die Sonderschule, zur Arbeit oder für Freizeitfahrten.

Die Dienstleistung ist grundsätzlich zu Hause lebenden Menschen mit eingeschränkter Mobilität
zugänglich. Voraussetzung ist, dass sie nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu
benützen und gegebenenfalls auf eine Begleitperson angewiesen sind.
Die Fahrten werden mit Privatfahrzeugen ausschliesslich durch freiwillige Fahrerinnen und
Fahrer erbracht. Sie stellen dem Schweizerischen Roten Kreuz – und damit Ihnen – Zeit und
Fahrzeug zur Verfügung. Die im Einsatz stehenden Fahrzeuge sind gekennzeichnet.
Unsere Rotkreuz-Fahrerinnen und -Fahrer holen Sie zu Hause ab, helfen Ihnen auf Wunsch beim Ein- und Aussteigen, begleiten Sie zu Ihrem Termin und fahren Sie auch wieder heim.
Wir bitten Sie, bei einer Anmeldung bzw. Fahrt folgende Punkte zu beachten:
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Melden Sie Fahrten mindestens 2 Arbeitstage im Voraus an.
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Halten Sie sich bei der Anmeldung an die Präsenzzeit der Einsatzleitung.
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Direkte Vereinbarungen mit den FahrerInnen dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht stattfinden.
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Wenn Sie eine Rückfahrt benötigen, informieren Sie sich bitte vorgängig bei Ihrem Arzt oderTherapeuten, wann Sie wieder abgeholt werden können.
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Bitte seien Sie zum vereinbarten Zeitpunkt abfahrbereit.
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Begleitpersonen: Bitte melden Sie Begleitpersonen bei der Anmeldung der Fahrt der Einsatzleitung.
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Alle Fahrgäste haben sich zu sichern. (Sitzgurt)
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Bitte klären Sie in jedem Falle mit der Einsatzleitung evtl. weiter benötigtes Zubehör. Grundsätzlich ist das Zubehör immer vom Fahrgast zu stellen.
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Bitte melden Sie sämtliche Termin- und Zeitverschiebungen sowie Unterbruch oder Beendigung einer Therapie so früh als möglich der Einsatzleitung. So tragen Sie dazu bei, unnötige Fahrten zu vermeiden.
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Am Ende des Monats erhalten Sie eine Rechnung.
Die Arbeit beim Fahrdienst des SRK Zug ist eine erfüllende Aufgabe für jedes Alter. Sie finden hier eine Möglichkeit, hilfsbedürftigen Menschen direkt zu helfen. Als Rotkreuz-Fahrer/-in schenken Sie Ihre Zeit und Aufmerksamkeit. Sie entscheiden bei jedem Einsatz frei, ob sie ihn übernehmen wollen oder nicht. Haben Sie den Einsatz angenommen, erwarten der Fahrgast und wir selbstverständlich, dass Sie diesen zuverlässig ausführen.
Ihre Fahrspesen werden entschädigt
Sie schenken zwar Ihre Zeit, Ihre Auslagen für die Fahrt werden aber entschädigt.
Wartezeit
Grundsätzlich schenken Sie Ihre Zeit. Ist aber eine Wartezeit zwischen Hin- und Rückfahrt von mehr als 1½ Stunden nötig, erhalten Sie pro weitere halbe Stunde 5 Franken pauschalen Auslagenersatz. So können Sie die Wartezeit z.B. mit einem Kaffee verbringen, ohne dass Ihnen dadurch ungedeckte Kosten entstehen.
Versicherung
Freiwillige Fahrerinnen und Fahrer sind bei den Rotkreuzfahrten Kasko-versichert. Ebenfalls durch uns versichert ist der Bonusverlust bei allfälligen Leistungen Ihrer Haftpflichtversicherung.
Was bietet das SRK den freiwilligen Fahrer/-innen sonst noch?
Jährliche Austausch- und Weiterbildungstreffen bieten Gelegenheit für fachliche Gespräche unter Rotkreuzfahrer/-innen und interessante Informationen.
Mit dem Einsatz werden die Fahrer/-innen stimmberechtigte Aktivmitglieder des SRK Zug und sind an der Mitgliederversammlung stimm- und wahlberechtigt. Die Aktivmitgliedschaft ist beitragsfrei.
Unsere freiwilligen Fahrer und Fahrerinnen besitzen einen gültigen Führerausweis und sind berechtigt, ein Auto im Verkehr zu lenken. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine sorgfältige Schulung, regelmässige Fahrsicherheits-Trainings und jedes Jahr die Möglichkeit sich weiterzubilden. Das Maximalalter für freiwillige Fahrer und Fahrerinnen beträgt 80 Jahre. Alle freiwilligen Fahrer/Fahrerinnen müssen sich regelmässig den gesetzlichen vorgeschriebenen Gesundheits-Checks unterziehen.
- Gemäss Art. 25 Abs. 2 lit . g KVG übernimmt die obligatorische Krankenversicherung einen Beitrag an die medizinisch notwendigen Transportkosten sowie an die Rettungskosten. Dies entspricht 50% der Kosten und maximal 500. CHF jährlich.
- Wann besteht eine medizinische Indikation für einen Transport?
Solange die versicherte Person nicht in der Lage ist, selbstständig mittels eines Privatfahrzeugs oder den öffentlichen Fahrzeugen zu reisen und der Transport zum Zweck einer ärztlichen Behandlung erfolgt.
Bitte informieren Sie uns, falls Ihre Krankenkasse die Kosten, trotz medizinischer Indikation, nicht übernimmt.
Unsere Hauptgeschäftsstelle kann Sie rechtlich vertreten.
Haben Sie Lust und Zeit sich im Fahrdienst zu engagieren?
Dann melden Sie sich bei Karin Frehner, Leiterin Fahrdienst