Anerkennung ausländischer Gesundheitsberufe

Unter gewissen Bedingungen ist es möglich, eine Gleichwertigkeit zum Zertifikat Pflegehelfer/-in SRK zu beantragen. Für das erfolgreiche Absolvieren des Gleichwertigkeitsverfahrens müssen Antragsstellende Bildungsleistungen im theoretischen und praktischen Bereich der allgemeinen Krankenpflege vorweisen, die in Umfang und Inhalten dem Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK entsprechen.
Für die Kantone der Deutschschweiz ist die Geschäftsstelle des SRK in Wabern zuständig.

Gleichwertigkeitsverfahren Pflegehelfer/-in SRK
Das SRK ist für das Gleichwertigkeitsverfahren Pfleghelfer/-in SRK für im In- und Ausland absolvierte Ausbildungsabschlüsse zuständig. Um das aktuelle Anmeldeformular für die Gleichwertigkeit zu bestellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Kontaktangaben: SRK Anerkennung Ausbildungsabschlüsse, Werkstrasse 18, Postfach, 3084 Wabern, Tel.: 058 400 46 76 (Di und Do 10.00 - 12.00 Uhr)
E-Mail: equivalence@redcross.ch

Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse
Das SRK ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse von reglementierten, nicht-universitären Gesundheitsberufen
Kontaktangaben: SRK Anerkennung Ausbildungsabschlüsse, Werkstrasse 18, Postfach, 3084 Wabern, Tel.: 058 400 44 84
E-Mail: registry@redcross.ch