SRK Freiwillige beraten interessierte Personen und helfen eine präzise Patientenverfügung zu verfassen, in der sie die gewünschten medizinischen Massnahmen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit festhalten.
Ebenfalls informieren wir Kundinnen und Kunden zum Vorsorgeauftrag. Im Vorsorgeauftrag legen die Kundinnen und Kunden fest, wer für sie Ihre Rechnungen bezahlt, alltägliche Fragen klärt oder sie in rechtlichen Fragen vertreten wird, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.