Wir helfen Menschen mit wenig Einkommen in einer vorübergehenden finanziellen Notsituation und leisten Überbrückungshilfe. Ein Zeichen der Hoffnung, das Dank grosszügiger, zweckgebundener Spenden möglich ist.
Es werden nur Gesuche behandelt, die über von uns anerkannten Beratungsstellen innerhalb des Kantons oder über die offiziellen Sozialdienste der Gemeinden im Kanton Zug eingereicht werden. Wir nehmen keine direkten Gesuche entgegen.
Gesuche können ausschliesslich über unser Gesuchsformular eingereicht werden. Dort finden Sie eine Zusammenstellung sämtlicher erforderlichen Angaben und einzureichenden Dokumente.
Die Unterstützung ist einmalig und wird nur ausgerichtet, sofern nicht andere Stellen (Versicherungen, Sozialbehörde) zuständig sind und die Situation nachhaltig verbessert werden kann. Die Höhe der Überbrückungshilfe wird individuell festgelegt, übersteigt CHF 1’000.- aber nur in Ausnahmefällen.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Antrages und beraten Sie gerne.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin: KVZGEinzelhilfe@srk-zug.ch oder 041 710 59 46.