Gleichwertigkeitsverfahren Pflegehelfer/-in SRK
Haben Sie eine ausländische Ausbildung in Grundpflege oder langjährige Pflegeberufserfahrung in der Schweiz? Mit dem Gleichwertigkeitsverfahren wird geprüft, ob Ihre Erfahrung mit dem Lehrgang Pflegehelfende SRK gleichwertig ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Berufs-Erfahrung in der Pflege anerkennen lassen | SRK (redcross.ch)
Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse
Haben Sie im Ausland eine Ausbildung im Gesundheitsbereich abgeschlossen? Wenn Sie in der Schweiz in einem reglementierten Gesundheitsberuf arbeiten möchten, muss Ihr Diplom anerkannt sein. Das SRK ist zuständig für die Anerkennung von nicht-universitären Gesundheitsberufen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Gesundheitswesen: ausländische Diplome anerkennen lassen | SRK (redcross.ch)