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Was ist die Patientenverfügung SRK?
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie jetzt, wie Sie
bei einem Unfall oder einer Erkrankung mit Verlust Ihrer
Urteils- und Kommunikationsfähigkeit medizinisch behandelt
werden möchten. Die Erstellung einer Patientenverfügung ist
anspruchsvoll. Ärzte können sich nur danach richten, wenn sie
klar und unmissverständlich formuliert ist. Deshalb bietet das
SRK Zug eine persönliche Beratung an.
An wen richtet sich die
Patientenverfügung SRK?
- Ist es Ihnen wichtig, dass Ihr Wille auch dann
respektiert wird, wenn Sie diesen
nicht mehr selbst äussern
können?
- Möchten Sie Angehörige und Fachpersonen davon entlasten, für
Sie entscheiden
zu müssen?
- Wünschen Sie sich eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse
zugeschnittene
Patientenverfügung?
Wie funktioniert die
Patientenverfügung SRK?
Ihre Erwartungen werden in persönlichen, vertraulichen
Beratungsgesprächen geklärt und eindeutig festgehalten. Ihr
Wille ist klar ersichtlich, da er schriftlich dokumentiert
wird und auch rechtliche, ethische und medizinische
Gesichtspunkte berücksichtigt.
Die Patientenverfügung SRK ist eine grosse Entlastung für Ihre
Angehörigen und die betreuenden Fachpersonen. Sie kennen Ihren
Willen und können dementsprechend entscheiden und handeln. Das
Dokument wird von den Ärzten anerkannt und berücksichtigt.
Damit Ihre Verfügung im entscheidenden Moment vorhanden ist,
können Sie diese bei uns hinterlegen. So sind die Dokumente
jederzeit abrufbar, 365 Tage pro Jahr und 24 Stunden pro Tag.
Weil nur eine aktuelle Verfügung wirksam ist, nehmen wir mit
Ihnen oder Sie mit uns periodisch Kontakt auf, wenn eine
Aktualisierung erforderlich wird.
Der Ablauf
Persönliches Beratungsgespräch
Das Erstellen einer Vorsorgeverfügung will gut überlegt sein.
Verschiedene Aspekte müssen berücksichtigt werden: persönliche
Einstellungen, gesundheitliche Verfassung, das soziale Umfeld,
die medizinischen Rahmenbedingungen. Das neutrale
Beratungsangebot des SRK schafft einen Rahmen, in dem Sie Ihre
Fragen vertraulich besprechen können.
Erstellung Ihrer Verfügungen
Verfügungen, mit denen Sie Ihren Willen ausdrücken, sind an
bestimmte Anforderungen gebunden. Die Beratungsperson des SRK
kennt diese. Sie schreibt die Verfügungen auf der Basis Ihrer
Äusserungen und gemäss rechtlichen, ethischen und
medizinischen Anforderungen.
Hinterlegung und Trägerausweis
Eine Verfügung kann nur beachtet werden, wenn sie im
entscheidenden Moment vorhanden ist. Deshalb bietet das SRK
eine Hinterlegungsmöglichkeit an. So sind die Dokumente
jederzeit, 365 Tage pro Jahr, 24 Stunden pro Tag abrufbar. Der
Trägerausweis im Kreditkartenformat informiert über das
Vorhandensein und den Hinterlegungsort.
Aktualisierung
Nur eine aktuelle Verfügung ist wirksam! Deshalb nimmt das SRK
mit Ihnen Kontakt auf, wenn es Zeit ist, Ihre Verfügung zu
erneuern. Oder wir passen die Verfügung auf Ihren Wunsch an.
Kosten (Preise exkl. MwSt)
Erstellung der Patientenverfügung (zwei Gespräche)
Erinnerungsservice zur Erneuerung CHF 120.-
| Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle SRK |
CHF 50.-
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Erneuerung Patientenverfügung (Beratung) |
CHF 60.-
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Erneuerung ohne Beratung |
CHF 50.- |
Rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren: Telefon
041 710 59 46 Schweizerisches Rotes Kreuz
Kantonalverband Zug
General-Guisan-Strasse 22
CH-6300 Zug
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