Schweizerisches Rotes Kreuz
Kantonalverband Zug
General-Guisan-Strasse 22
CH-6300 Zug
Telefon 041 710 59 46
E-Mail info@srk-zug.ch

 
               
 
   

Was ist die Patientenverfügung SRK?

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie jetzt, wie Sie bei einem Unfall oder einer Erkrankung mit Verlust Ihrer Urteils- und Kommunikationsfähigkeit medizinisch behandelt werden möchten. Die Erstellung einer Patientenverfügung ist anspruchsvoll. Ärzte können sich nur danach richten, wenn sie klar und unmissverständlich formuliert ist. Deshalb bietet das SRK Zug eine persönliche Beratung an.

An wen richtet sich die Patientenverfügung SRK?
- Ist es Ihnen wichtig, dass Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie diesen
  nicht mehr selbst äussern können?
- Möchten Sie Angehörige und Fachpersonen davon entlasten, für Sie entscheiden
  zu müssen?
- Wünschen Sie sich eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene
  Patientenverfügung?

Wie funktioniert die Patientenverfügung SRK?
Ihre Erwartungen werden in persönlichen, vertraulichen Beratungsgesprächen geklärt und eindeutig festgehalten. Ihr Wille ist klar ersichtlich, da er schriftlich dokumentiert wird und auch rechtliche, ethische und medizinische Gesichtspunkte berücksichtigt.

Die Patientenverfügung SRK ist eine grosse Entlastung für Ihre Angehörigen und die betreuenden Fachpersonen. Sie kennen Ihren Willen und können dementsprechend entscheiden und handeln. Das Dokument wird von den Ärzten anerkannt und berücksichtigt.

Damit Ihre Verfügung im entscheidenden Moment vorhanden ist, können Sie diese bei uns hinterlegen. So sind die Dokumente jederzeit abrufbar, 365 Tage pro Jahr und 24 Stunden pro Tag.

Weil nur eine aktuelle Verfügung wirksam ist, nehmen wir mit Ihnen oder Sie mit uns periodisch Kontakt auf, wenn eine Aktualisierung erforderlich wird.
 

Der Ablauf

Persönliches Beratungsgespräch
Das Erstellen einer Vorsorgeverfügung will gut überlegt sein. Verschiedene Aspekte müssen berücksichtigt werden: persönliche Einstellungen, gesundheitliche Verfassung, das soziale Umfeld, die medizinischen Rahmenbedingungen. Das neutrale Beratungsangebot des SRK schafft einen Rahmen, in dem Sie Ihre Fragen vertraulich besprechen können.

Erstellung Ihrer Verfügungen
Verfügungen, mit denen Sie Ihren Willen ausdrücken, sind an bestimmte Anforderungen gebunden. Die Beratungsperson des SRK kennt diese. Sie schreibt die Verfügungen auf der Basis Ihrer Äusserungen und gemäss rechtlichen, ethischen und medizinischen Anforderungen.

Hinterlegung und Trägerausweis
Eine Verfügung kann nur beachtet werden, wenn sie im entscheidenden Moment vorhanden ist. Deshalb bietet das SRK eine Hinterlegungsmöglichkeit an. So sind die Dokumente jederzeit, 365 Tage pro Jahr, 24 Stunden pro Tag abrufbar. Der Trägerausweis im Kreditkartenformat informiert über das Vorhandensein und den Hinterlegungsort.

Aktualisierung
Nur eine aktuelle Verfügung ist wirksam! Deshalb nimmt das SRK mit Ihnen Kontakt auf, wenn es Zeit ist, Ihre Verfügung zu erneuern. Oder wir passen die Verfügung auf Ihren Wunsch an.

Kosten (Preise exkl. MwSt)
Erstellung der Patientenverfügung (zwei Gespräche) Erinnerungsservice zur Erneuerung CHF 120.-

Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle SRK CHF 50.-
Erneuerung Patientenverfügung (Beratung) CHF 60.-
Erneuerung ohne Beratung CHF 50.-

Rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren: Telefon 041 710 59 46

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