Anerkennung ausländischer Gesundheitsberufe

Unter gewissen Bedingungen ist es möglich, eine Gleichwertigkeit zum Zertifikat Pflegehelfer/-in SRK zu beantragen. Für das erfolgreiche Absolvieren des Gleichwertigkeitsverfahrens müssen Antragsstellende Bildungsleistungen im theoretischen und praktischen Bereich der allgemeinen Krankenpflege vorweisen, die in Umfang und Inhalten dem Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK entsprechen.
Für die Kantone der Deutschschweiz ist die Geschäftsstelle des SRK in Wabern zuständig.

Gleichwertigkeitsverfahren Pflegehelfer/-in SRK

Haben Sie eine ausländische Ausbildung in Grundpflege oder langjährige Pflegeberufserfahrung in der Schweiz? Mit dem Gleichwertigkeitsverfahren wird geprüft, ob Ihre Erfahrung mit dem Lehrgang Pflegehelfende SRK gleichwertig ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Berufs-Erfahrung in der Pflege anerkennen lassen | SRK (redcross.ch)

Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse

Haben Sie im Ausland eine Ausbildung im Gesundheitsbereich abgeschlossen? Wenn Sie in der Schweiz in einem reglementierten Gesundheitsberuf arbeiten möchten, muss Ihr Diplom anerkannt sein. Das SRK ist zuständig für die Anerkennung von nicht-universitären Gesundheitsberufen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:  Gesundheitswesen: ausländische Diplome anerkennen lassen | SRK (redcross.ch)