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Informationen für Ärzte
Erfassung
Bei uns können die Kinder entweder für eine Kurz-Abklärung (2x
1,5 Stunden) oder für einen definitiven Therapiebeginn
angemeldet werden. Dabei werden immer zuerst die aktuellen
Schwierigkeiten und Ressourcen des Kindes und die Ziele einer möglichen
Therapie erfasst. Nachdem die Ergebnisse aus den Testverfahren
evaluiert sind geht von uns ein Bericht an den Arzt, dieser
entscheidet über den Therapiebedarf, bespricht die Situation
mit den Eltern und leitet die Verordnung / Antrag an uns
weiter.
Zur Erfassung der Kinder arbeiten wir mit verschiedenen
Testverfahren [Zürcher-Neuromotorik-Test, Test nach
Ruf-Bächtiger, ET 6-6 Entwicklungstest, DTVP-2, Sindelar-Test,
HPT-Handpräferenztest.]. Ausserdem lassen wir die Eltern den
Elternfragebogen ausfüllen und befragen Eltern und Kind
mittels COSA (Child Occupational Self Assessment) oder COPM
(Canadian Occupational Performance Measure).
Anmeldung / Finanzierung
Das Kind wird von einem Neuropädiater, Kinderarzt oder
Kinderpsychiater mit einer Verordnung an uns überwiesen.
Sobald die Verordnung bei uns eintrifft, nehmen wir Kontakt
auf mit den Eltern. Kostenträger sind: die
Krankenkassen (Selbstbehalt 10%), die Invalidenversicherung
oder Selbstzahlende.
1. Kostenübernahme durch die Krankenkasse (KK) [Der
Arzt stellt uns die Verordnung zu mit entsprechend
diagnostizierter Diagnose (z.B. ICD 10 F-90, F-82) und dem
Vermerk der Anzahl verordneter Behandlungen.] Es bestehen
dabei zwei Varianten:
Variante 1
Kurz-Abklärung: diese dauert 2 Behandlungen à 1,5 Stunden
(darf von uns sofort durchgeführt werden, ohne vorher bei der
KK beantragt zu werden).
Variante 2
Definitiver Beginn einer Therapie: dabei kann der Arzt als
erste Serie (3x9 Therapien) verordnen, danach gibt es die
Möglichkeit einer zweiten Serie (2x9) und einer
dritten Serie (1x9) wenn der Bedarf schriftlich
begründet ist. Bei der Diagnose F-82 brauchen wir zusätzlich
ab dem Alter von 4,5 Jahren ein entsprechendes Score-Blatt.
Die Ergotherapeutin stellt bei dieser 2. Variante vor
Therapiebeginn ein Gesuch zur Kostenübernahme direkt bei der
KK. Innerhalb von 10 Arbeitstagen erhalten wir von der KK
Bescheid.
2. Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung (IV)
[Bei entsprechend diagnostiziertem Geburtsgebrechen (z.B.
Gg404, Gg390) durch den Arzt erfolgt von ihm ein Antrag zur
Übernahme der Therapiekosten an die Invalidenversicherung. Die
Bearbeitung dieses Antrags dauert oft zwischen 1 bis 3
Monaten. In der Regel wird eine Kostengutsprache von 1 bis 2
Jahren erteilt.]
3. Kostenübernahme Selbstzahlend [Die Therapiekosten
können von den Eltern auch selber finanziert werden. Die
Kosten werden nach aktuellem Taxpunktwert des Tarifvertrags
berechnet.]
Verordnung / Score-Blatt
Verordnung
PDF
Score-Blatt
PDF
Kommentar zu Scoreblatt PDF
Therapieangebot
- Sensorische Integrationstherapie nach Jean Ayres
- Motorisch funktionelle Behandlung
- Grafomotorisches Training
- ADL (Acitvities of Daily Living)
- Führen nach Affolter
- Kognitive Förderung nach Feuerstein
- Förderung der exekutiven Funktionen: erfassen, planen,
umsetzen, auswerten,
Arbeitsgedächtnis, Selbststeuerung, Zeitmanagement
- Sindelar-Methode (zur Förderung von Teilleistungsschwächen)
- CO-OP (kognitiver Ansatz bei motorischen
Koordinationsstörungen)
- Verhaltenstherapeutischer Ansatz nach IntraActPlus
- Psychodrama (Kleingruppe)
- Zaubern in der Ergotherapie
- Elternberatung |