Schweizerisches Rotes Kreuz
Kantonalverband Zug
General-Guisan-Strasse 22
CH-6300 Zug
Telefon 041 710 59 46
E-Mail info@srk-zug.ch

 
               
 
   

Informationen für Ärzte

Erfassung
Bei uns können die Kinder entweder für eine Kurz-Abklärung (2x 1,5 Stunden) oder für einen definitiven Therapiebeginn angemeldet werden. Dabei werden immer zuerst die aktuellen Schwierigkeiten und Ressourcen des Kindes und die Ziele einer möglichen Therapie erfasst. Nachdem die Ergebnisse aus den Testverfahren evaluiert sind geht von uns ein Bericht an den Arzt, dieser entscheidet über den Therapiebedarf, bespricht die Situation mit den Eltern und leitet die Verordnung / Antrag an uns weiter.

Zur Erfassung der Kinder arbeiten wir mit verschiedenen Testverfahren [Zürcher-Neuromotorik-Test, Test nach Ruf-Bächtiger, ET 6-6 Entwicklungstest, DTVP-2, Sindelar-Test, HPT-Handpräferenztest.]. Ausserdem lassen wir die Eltern den Elternfragebogen ausfüllen und befragen Eltern und Kind mittels COSA (Child Occupational Self Assessment) oder COPM (Canadian Occupational Performance Measure).

Anmeldung / Finanzierung
Das Kind wird von einem Neuropädiater, Kinderarzt oder Kinderpsychiater mit einer Verordnung an uns überwiesen. Sobald die Verordnung bei uns eintrifft, nehmen wir Kontakt auf mit den Eltern. Kostenträger sind: die Krankenkassen (Selbstbehalt 10%), die Invalidenversicherung oder Selbstzahlende.

1. Kostenübernahme durch die Krankenkasse (KK) [Der Arzt stellt uns die Verordnung zu mit entsprechend diagnostizierter Diagnose (z.B. ICD 10 F-90, F-82) und dem Vermerk der Anzahl verordneter Behandlungen.] Es bestehen dabei zwei Varianten:

Variante 1
Kurz-Abklärung: diese dauert 2 Behandlungen à 1,5 Stunden (darf von uns sofort durchgeführt werden, ohne vorher bei der KK beantragt zu werden).

Variante 2
Definitiver Beginn einer Therapie: dabei kann der Arzt als erste Serie (3x9 Therapien) verordnen, danach gibt es die Möglichkeit einer zweiten Serie (2x9) und einer dritten Serie (1x9) wenn der Bedarf schriftlich begründet ist. Bei der Diagnose F-82 brauchen wir zusätzlich ab dem Alter von 4,5 Jahren ein entsprechendes Score-Blatt. Die Ergotherapeutin stellt bei dieser 2. Variante vor Therapiebeginn ein Gesuch zur Kostenübernahme direkt bei der KK. Innerhalb von 10 Arbeitstagen erhalten wir von der KK Bescheid.

2. Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung (IV) [Bei entsprechend diagnostiziertem Geburtsgebrechen (z.B. Gg404, Gg390) durch den Arzt erfolgt von ihm ein Antrag zur Übernahme der Therapiekosten an die Invalidenversicherung. Die Bearbeitung dieses Antrags dauert oft zwischen 1 bis 3 Monaten. In der Regel wird eine Kostengutsprache von 1 bis 2 Jahren erteilt.]

3. Kostenübernahme Selbstzahlend [Die Therapiekosten können von den Eltern auch selber finanziert werden. Die Kosten werden nach aktuellem Taxpunktwert des Tarifvertrags berechnet.]

Verordnung / Score-Blatt
Verordnung PDF
Score-Blatt PDF
Kommentar zu Scoreblatt PDF

Therapieangebot
- Sensorische Integrationstherapie nach Jean Ayres
- Motorisch funktionelle Behandlung
- Grafomotorisches Training
- ADL (Acitvities of Daily Living)
- Führen nach Affolter
- Kognitive Förderung nach Feuerstein
- Förderung der exekutiven Funktionen: erfassen, planen, umsetzen, auswerten,
  Arbeitsgedächtnis, Selbststeuerung, Zeitmanagement
- Sindelar-Methode (zur Förderung von Teilleistungsschwächen)
- CO-OP (kognitiver Ansatz bei motorischen Koordinationsstörungen)
- Verhaltenstherapeutischer Ansatz nach IntraActPlus
- Psychodrama (Kleingruppe)
- Zaubern in der Ergotherapie
- Elternberatung